Geerbte Immobilie in München verkaufen – mit Erfahrung und Gefühl

Ihr Partner beim Verkauf geerbter Immobilien
Dr. Grosdidier Immobilien begleitet Münchner Eigentümer seit über 60 Jahren beim Verkauf ihrer Immobilien. Was uns beim Verkauf geerbter Immobilien besonders auszeichnet: Wir wissen, dass hinter jedem Erbfall ein Mensch steht, der Orientierung braucht – keine Floskeln und keine Zeitdruck-Taktiken. Unser Ansatz ist persönlich, unser Netzwerk ist münchenweit und unsere Methode hat sich hundertfach bewährt.
- 60+ Jahre – Münchner Marktkenntnis seit Generationen
- Bieterverfahren – Unser Verfahren erzielt nachweislich höhere Verkaufspreise
- Persönlich vor Ort – Kein Call-Center, kein Formular – von Gesicht zu Gesicht

In 6 Schritten zur erfolgreichen Veräußerung
Erstkontakt & Zuhören
Persönliches Gespräch bei uns
Professionelle Wertermittlung
Vermarktung mit Münchner Netzwerk
Bieterverfahren & Angebotsrunde
Notarielle Abwicklung


Sie haben Fragen oder ein anderes Anliegen?
Geerbte Immobilie in der Erbengemeinschaft verkaufen
Wenn mehrere Erben gemeinsam über eine Immobilie entscheiden müssen, treffen oft unterschiedliche Interessen, emotionale Bindungen und finanzielle Vorstellungen aufeinander. Was zunächst nach einer einfachen Entscheidung klingt, wird schnell zur Belastungsprobe – für die Beziehungen und den Verkaufsprozess.
Rechtliche Grundlagen: Was viele nicht wissen
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, sobald mehrere Personen gemeinsam erben. Das bedeutet: Kein Miterbe kann alleine über die Immobilie entscheiden – weder verkaufen, noch vermieten, noch renovieren. Für den Verkauf ist grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben erforderlich.
Was passiert, wenn ein Miterbe nicht zustimmt? In diesem Fall kann jeder einzelne Erbe beim Gericht eine sogenannte Auseinandersetzungsklage einreichen. Das Gericht kann dann die Teilungsversteigerung anordnen – ein Verfahren, das in der Regel deutlich niedrigere Erlöse erzielt als ein professionell begleiteter Verkauf. Es ist der worst case – und in den meisten Fällen vermeidbar.
Typische Konfliktszenarien
In unserer Erfahrung entstehen Streitigkeiten in Erbengemeinschaften meist aus denselben Mustern:
Uneinigkeit über den Verkaufspreis – Ein Erbe möchte schnell verkaufen, ein anderer besteht auf einem unrealistisch hohen Preis. Ohne neutrale Bewertung bleibt man im Streit stecken.
Emotionale Bindung an die Immobilie – Besonders wenn es sich um das Elternhaus handelt, fällt der Abschied schwer. Nicht jede Ablehnung des Verkaufs ist rational – und das ist verständlich.
Unterschiedliche finanzielle Situationen – Während ein Erbe dringend Liquidität benötigt, kann ein anderer es sich leisten zu warten. Diese Asymmetrie führt zu Druck und Misstrauen.
Fehlende Kommunikation – Oft reden die Beteiligten nicht miteinander, sondern aneinander vorbei. Ohne strukturierte Gespräche eskalieren selbst kleine Meinungsverschiedenheiten.
Die Rolle von Dr. Grosdidier Immobilien: Mehr als ein Makler
In Erbengemeinschaften übernimmt Dr. Grosdidier Immobilien eine aktive Mediationsrolle. Wir sind nicht nur Ihr Makler – wir sind der neutrale Dritte, dem alle Parteien vertrauen können.
Das bedeutet konkret: Wir führen strukturierte Gespräche mit allen Miterben – gemeinsam oder bei Bedarf auch einzeln. Wir schaffen Transparenz über den realistischen Marktwert der Immobilie und machen damit emotionale Preisvorstellungen sachlich besprechbar. Wir entwickeln Lösungen, die finanzielle Interessen und persönliche Befindlichkeiten gleichwertig berücksichtigen. Und wir sorgen dafür, dass der Verkaufsprozess für alle Beteiligten nachvollziehbar und fair bleibt – von der ersten Bewertung bis zum Notartermin.
Praktische Tipps für Erbengemeinschaften
Frühzeitig das Gespräch suchen – Je früher alle Miterben an einem Tisch sitzen, desto geringer die Gefahr, dass sich Fronten verhärten. Wir begleiten dieses erste Gespräch gerne.
Professionelle Wertermittlung als gemeinsame Basis – Eine unabhängige Bewertung schafft Fakten und nimmt persönlichen Preisvorstellungen den Wind aus den Segeln.
Fristen im Blick behalten – Die Erbschaftssteuererklärung muss in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls eingereicht werden. Verzögerungen durch interne Streitigkeiten können teuer werden.
Teilungsversteigerung unbedingt vermeiden – Ein gerichtlich angeordneter Zwangsverkauf erzielt fast immer deutlich weniger als der Marktwert. Ein professionell begleiteter Verkauf schützt alle Miterben vor diesem Verlust.
Der bessere Verkauf:
Das Bieterverfahren von
Dr. Grosdidier Immobilien

Vermarktungswert
*bis zu
Geerbte Immobilie: Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?
Ein ehrlicher Vergleich:


Steuern beim Verkauf einer geerbten Immobilie in München
Viele Erben sind unsicher, welche Steuern beim Verkauf einer geerbten Immobilie anfallen. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Planung lassen sich Steuerbelastungen oft deutlich reduzieren oder sogar vollständig vermeiden.
Erbschaftssteuer & Freibeträge
Nicht jede Erbschaft wird automatisch besteuert. Das deutsche Erbschaftssteuerrecht sieht je nach Verwandtschaftsgrad großzügige Freibeträge vor:
- Ehepartner & eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 € pro Kind
- Enkel: 200.000 €
- Weitere Erben: 20.000 €
Liegt der Wert der geerbten Immobilie unterhalb des jeweiligen Freibetrags, fällt keine Erbschaftssteuer an. Bei höheren Werten wird nur der übersteigende Betrag besteuert.
Für exakte Auskünfte wenden Sie sich an Steuerberater oder Rechtsanwälte.
Wie lange dauert der Verkauf einer geerbten Immobilie?
Mit dem Bieterverfahren von Dr. Grosdidier Immobilien ist der Verkauf Ihrer geerbten Immobilie in ca. 3 Monaten abgeschlossen – statt in 6 bis 12 Monaten beim klassischen Verkauf.
Persönliches Gespräch und Aufbereitung
Sie kommen zu uns ins Büro. Wir lernen Ihre Situation kennen, bewerten die Immobilie und legen gemeinsam die Strategie fest.
Wir beginnen mit der Aufbereitung Ihres Objektes.
Bieterverfahren
In dieser Zeit sorgen wir dafür, dass Ihre Immobilie auf allen relevanten Portalen Interessenten angeboten wird. Die Kaufinteressenten erhalten das Exposé und geben innerhalb einer gesetzten Frist ihre Gebote ab.
Abschluss
Sie wählen das beste Angebot. Wir begleiten die notarielle Abwicklung – auf Wunsch auch bis zur Schlüsselübergabe.
Erfolgreich verkaufte Immobilien
in München und der Region
Kundenstimmen
Das sagen unsere
Kunden über uns
Was unsere Klienten über die Zusammenarbeit und unsere Expertise sagen.
Häufige Fragen zum Verkauf einer geerbten Immobilie
Die Maklerprovision richtet sich nach dem Verkaufspreis und wird seit 2020 gesetzlich i.d.R. zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Hinzu kommen Notargebühren und Grundbuchkosten, die in der Regel der Käufer trägt. Wir informieren Sie beim ersten Gespräch transparent über alle anfallenden Kosten – ohne versteckte Gebühren.
Nein – eine Renovierung ist nicht zwingend erforderlich. Wir vermarkten die Immobilie im aktuellen Zustand und sprechen gezielt Käufer an, die das Objekt so akzeptieren. In manchen Fällen kann eine gezielte Aufwertung den Verkaufspreis erhöhen – ob sich das lohnt, besprechen wir gemeinsam beim Vor-Ort-Termin.
Wir führen eine gründliche Marktanalyse durch und berücksichtigen Lage, Größe, Zustand und aktuelle Marktentwicklungen in München. Diese professionelle Wertermittlung bildet die Grundlage für einen realistischen Preis – und ist die Basis für eine erfolgreiche Angebotsrunde im Bieterverfahren.
Das Bieterverfahren hat sich bei geerbten Immobilien besonders bewährt – es erzielt nachweislich höhere Preise, schafft Transparenz für alle Miterben und ist in ca. 3 Monaten abgeschlossen. Ob es in Ihrer konkreten Situation die beste Wahl ist, klären wir im persönlichen Gespräch.
Verweigert ein Miterbe den Verkauf, kann kein anderer Erbe alleine handeln. Im schlimmsten Fall droht eine Teilungsversteigerung – ein gerichtlich angeordneter Zwangsverkauf, der meist weit unter dem Marktwert erzielt wird. Wir empfehlen in solchen Situationen frühzeitig das Gespräch zu suchen. Als aktive Mediatoren bringen wir alle Beteiligten an einen Tisch und entwickeln gemeinsam eine Lösung – bevor es zum Konflikt kommt.
OBEN
Was tun mit einer geerbten Immobilie?
